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Der neue vollelektrischer MINI Cooper ist der perfekte Mix aus Minimalismus und Charisma. Das Design verzichtet auf überflüssige Elemente und setzt auf maximale Reduktion. Seine einnehmende Präsenz ist geprägt vom ikonischen Frontdesign und den kurzen Überhängen. Zusätzlich wird das moderne, futuristisches Design vom markanten oktogonalen Kühlergrill und den kreisrunden, flachen MINI LED Scheinwerfern unterstrichen. Das Herzstück im Interieur ist das runde touchoptimierte Display mit serienmäßigem OLED, das Infotainment- und Instrumentendisplay in einem ist. Stylish, dünn und mit farbintensiven Grafiken tauchen Sie ein in eine Welt voller Assistenzsysteme, Konnektivität und interaktivem Spaß. Der neue vollelektrische MINI Cooper ist dank seiner großzügigen Reichweite und seiner flexiblen Lademöglichkeiten der ideale Begleiter für sportliche und unvergessliche Abenteuer.
Neuwagen, Nanuq White, 16" LM-Räder Victory Spoke schwarz, Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion, MINI Connected, Classic Trim (u.a. Dach und Spiegelkappen in schwarz, Fußmatten in Velours), Premium Paket (u.a. Sitzheizung für Fahrer u. Beifahrer, Ambientes Licht, Park Distance Control (PDC) hinten, Lichtpaket, MINI Navigationssystem) uvm.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Gültig bei Kauf bis 30.09.2023. Stand 07/2023. Alle Preise inkl. 19% MwSt. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. 1) Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
2) Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 € (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 €, und 4.500 € (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 € und maximal 65.000 €.
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 € (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 €.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 € (inkl. „Innovationsprämie“).
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 € gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Der MINI Cooper SE darf nicht mit Kabeln, die länger als 30m sind, geladen werden.
Probefahrt vereinbarenNeuwagen, Nanuq White, 16" LM-Räder Victory Spoke schwarz, Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion, MINI Connected, Classic Trim (u.a. Dach und Spiegelkappen in schwarz, Fußmatten in Velours), Premium Paket (u.a. Sitzheizung für Fahrer u. Beifahrer, Ambientes Licht, Park Distance Control (PDC) hinten, Lichtpaket, MINI Navigationssystem) uvm.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Gültig bei Kauf bis 30.09.2023. Stand 07/2023. Alle Preise exkl. 19% MwSt. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es richtet sich ausschließlich an selbstständige und gewerbliche Kunden. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Informationen hinsichtlich weiterer Bedingungen und Details erhalten Sie bei uns vor Ort. 1) Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
2) Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 € (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 €, und 4.500 € (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 € und maximal 65.000 €.
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 € (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 €.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 € (inkl. „Innovationsprämie“).
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 € gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Der MINI Cooper SE darf nicht mit Kabeln, die länger als 30m sind, geladen werden.
Probefahrt vereinbarenWeitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
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